Zweite Generation des intelligenten Fahrtenschreibers wird Pflicht
Die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation vollzieht sich in mehreren Schritten:
Seit August 2023:
Gemäß den neuen Vorschriften für intelligente Tachographen musste die zweite Generation ab dem 21. August 2023 in alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr eingebaut werden. Damit gilt seitdem die Pflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge!
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen nun alle Fahrzeuge des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr auf die neueste Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers umgestellt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die mit einem analogen oder digitalen, aber nicht intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sind.
Es ermöglicht eine bessere Nachverfolgung und soll sicherere Straßen gewährleisten. Geräte gemäß der neuen Version 2 zeichnen nicht nur die Tätigkeit eines Fahrers auf, sie verfügen auch über zusätzliche Eigenschaften, die auf die Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Kabotage und Entsendung von Arbeitnehmern ausgerichtet sind. Zu diesen Funktionen gehören beispielsweise die Aufzeichnung von Grenzübertritten und die Ermittlung des genauen Standorts eines Fahrzeugs bei Be- und Entladevorgängen.
Ab August 2025
Bis zum 18. August 2025 müssen alle Fahrzeuge, die mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 ausgestattet sind, durch einen Tachographen der zweiten Generation ersetzt werden.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig Werkstatttermine für Ihre Fahrzeuge bei uns und kontaktieren uns per E-Mail oder über unser Formular Terminvereinbarung.